Amtsgericht Stendal
62 VI 186/12
Am 15.12.2007 verstarb in Seehausen, ihrem letzten Wohnsitz, Wladyslawa Iwonna Poggendorf geb. Bednarczyk. Sie war am 18.04.1951 in Lodz geboren.
Als gesetzliche Erben kommen die Abkömmlinge des Tadeusz Bednarczyk, geb. am 04.02.1950, in Betracht, nachdem alle übrigen als Erben in Frage kommenden Personen die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Stendal anzumelden. Andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der sachsen-anhaltinische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Nachlass ist vermutlich überschuldet.
Stendal, den 09.02.2012
Amtsgericht – Nachlassgericht –
62 VI 186/12
Am 15.12.2007 verstarb in Seehausen, ihrem letzten Wohnsitz, Wladyslawa Iwonna Poggendorf geb. Bednarczyk. Sie war am 18.04.1951 in Lodz geboren.
Als gesetzliche Erben kommen die Abkömmlinge des Tadeusz Bednarczyk, geb. am 04.02.1950, in Betracht, nachdem alle übrigen als Erben in Frage kommenden Personen die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Stendal anzumelden. Andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der sachsen-anhaltinische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Nachlass ist vermutlich überschuldet.
Stendal, den 09.02.2012
Amtsgericht – Nachlassgericht –
Liebe Grüße Susann 
