Berliner Morgenpost Ausgabe 27. September 2014
Erbenaufruf
EL140401-L. Am 16.11.2013 ist, mit letzten Wohnsitz
Zürich, gestorben: Ingrid Elisabeth Drescher, geb. am 04.11.1928 in Berlin-Lichtenberg, Staatsangehörige von Deutschland, Tochter des Karl Herrmann Willy Drescher, geb. am 14.09.1889 gest. am 10.03.1938 und der Elisabeth Marie Frieda geb. Fischer, geb. am 25.03.1891, gest. am 27.07.1944.
Die Großeltern väterlicherseits hießen Herrmann Drescher und Marie geb. Stockhaus und mütterlicherseits Hermann Christian Friedrich Fischer und Karoline Wilhelmine Emilie geb. Hahn, beide zuletzt wohnhaft in Wittenberge, Deutschland.
Aufgerufen, sich zum Erbgang zu melden, werden die gesetzlichen Erben der Erblasserin aus elterlichen - beim Fehlen solcher- aus der großelterlichen Verwandtschaft.
Die aufgerufenen Personen werden hiermit aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, von der Veröffentlichung dieses Erbenaufrufes an gerechnet, bei der unterzeichneten Amtsstelle zu melden. Dabei haben sie geeignete Dokumente vorzulegen, die ihre Erbenqualität auswiesen; anderenfalls fallen sie beim Erbgang außer Betracht.
Meldungen haben auf Deutsch (oder Französisch, Italienisch, Englisch) zu erfolgen.
Bezirksgericht Zürich
Einzelgericht Erbschaftssachen
Postfach
CH-8026 Zürich
Erbenaufruf
EL140401-L. Am 16.11.2013 ist, mit letzten Wohnsitz
Zürich, gestorben: Ingrid Elisabeth Drescher, geb. am 04.11.1928 in Berlin-Lichtenberg, Staatsangehörige von Deutschland, Tochter des Karl Herrmann Willy Drescher, geb. am 14.09.1889 gest. am 10.03.1938 und der Elisabeth Marie Frieda geb. Fischer, geb. am 25.03.1891, gest. am 27.07.1944.
Die Großeltern väterlicherseits hießen Herrmann Drescher und Marie geb. Stockhaus und mütterlicherseits Hermann Christian Friedrich Fischer und Karoline Wilhelmine Emilie geb. Hahn, beide zuletzt wohnhaft in Wittenberge, Deutschland.
Aufgerufen, sich zum Erbgang zu melden, werden die gesetzlichen Erben der Erblasserin aus elterlichen - beim Fehlen solcher- aus der großelterlichen Verwandtschaft.
Die aufgerufenen Personen werden hiermit aufgefordert, sich binnen Jahresfrist, von der Veröffentlichung dieses Erbenaufrufes an gerechnet, bei der unterzeichneten Amtsstelle zu melden. Dabei haben sie geeignete Dokumente vorzulegen, die ihre Erbenqualität auswiesen; anderenfalls fallen sie beim Erbgang außer Betracht.
Meldungen haben auf Deutsch (oder Französisch, Italienisch, Englisch) zu erfolgen.
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Viele Grüße
Simone
Suche: Triller, Kapitza, Lisson und Karschau
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