Berliner Morgenpost Ausgabe 27. September 2014
Erbenaufruf Art. 555 ZGB
Am 26.11.2013 verstarb Hans-Joachim Kluge, geb. am 6.2.1921 in Berlin-Wilmersdorf, Witwer von Charlotte Kluge-Fülscher, Bürger von Frauenfeld TG, früher deutscher Staatsbürger, wohnhaft gewesen in CH-8580 Amriswill, Räuchlisberg 26 (Schweiz).
Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Als Erben kommen die großelterlichen Stämme väterlicherseits (Albert Carl Willi Kluge) und mütterlicherseits (Martha Dora Margarethe Kluge-Schulz) in Frage, welche bis jetzt nicht ermittelt werden konnten. Gesucht werden somit allfällige Nachkommen der Großeltern des verstorbenen Hans-Joachim Kluge.
Die aufgerufenen Personen werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist, von der Veröffentlichung dieses Erbenaufrufes an gerechnet, beim Notariat Amriswill in CH-8580 Amriswill, Nordstr. 13, unter Vorlegung die ihre Erbenqualität ausweisenden Dokumente zu melden, ansonsten sie beim Erbgang außer Betracht fallen. Die entsprechenden Dokumente sind amtlich beglaubigt einzureichen. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.
Amriswill, 27. September 2014
Notariat Amriswill
Nordstraße 13
CH-8580 Amriswill
Schweiz
Erbenaufruf Art. 555 ZGB
Am 26.11.2013 verstarb Hans-Joachim Kluge, geb. am 6.2.1921 in Berlin-Wilmersdorf, Witwer von Charlotte Kluge-Fülscher, Bürger von Frauenfeld TG, früher deutscher Staatsbürger, wohnhaft gewesen in CH-8580 Amriswill, Räuchlisberg 26 (Schweiz).
Der Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Als Erben kommen die großelterlichen Stämme väterlicherseits (Albert Carl Willi Kluge) und mütterlicherseits (Martha Dora Margarethe Kluge-Schulz) in Frage, welche bis jetzt nicht ermittelt werden konnten. Gesucht werden somit allfällige Nachkommen der Großeltern des verstorbenen Hans-Joachim Kluge.
Die aufgerufenen Personen werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist, von der Veröffentlichung dieses Erbenaufrufes an gerechnet, beim Notariat Amriswill in CH-8580 Amriswill, Nordstr. 13, unter Vorlegung die ihre Erbenqualität ausweisenden Dokumente zu melden, ansonsten sie beim Erbgang außer Betracht fallen. Die entsprechenden Dokumente sind amtlich beglaubigt einzureichen. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an das Notariat zu richten.
Amriswill, 27. September 2014
Notariat Amriswill
Nordstraße 13
CH-8580 Amriswill
Schweiz
Viele Grüße
Simone
Suche: Triller, Kapitza, Lisson und Karschau
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