Beschluss
Erbenaufruf
I NG 268/2014
Am 04.10.2014 verstarb in Konstanz der am 22.11.1948 in Reutlingen geborene deutsche Staatsangehörige Siegfried Graf, zuletzt wohnhaft in 78462 Konstanz, Talgartenstr. 6.
Gesetzliche Erben konnten bislang nur zum Teil ermittelt werden. Diese bereits bekannten Erben haben das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht Konstanz ausgeschlagen.
Von einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt.
Als weitere gesetzliche Erben kommen Frau Aleksandrija Miletic geb. Graf (geboren am 12.02.1974 in Heerenveen/Niederlande) und Frau Maja Graf (geboren am 08.07.1975 in Heerenveen/Niederlande) in Betracht. Diese konnten bis heute nicht ermittelt werden.
Alle Personen denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Notariat I - Nachlassgericht - Konstanz (zu: I NG 268/2014) anzumelden und ihr Verwandtschaftsverhältnis durch beglaubigte Standesurkunden nachzuweisen, da andernfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Baden-Württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Nachlasswert: ca. 1.600,- €
Q:Bundesanzeiger
Konstanz, den 16.02.2015
Randt, Nachlassrichter
Erbenaufruf
I NG 268/2014
Am 04.10.2014 verstarb in Konstanz der am 22.11.1948 in Reutlingen geborene deutsche Staatsangehörige Siegfried Graf, zuletzt wohnhaft in 78462 Konstanz, Talgartenstr. 6.
Gesetzliche Erben konnten bislang nur zum Teil ermittelt werden. Diese bereits bekannten Erben haben das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht Konstanz ausgeschlagen.
Von einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen ist nichts bekannt.
Als weitere gesetzliche Erben kommen Frau Aleksandrija Miletic geb. Graf (geboren am 12.02.1974 in Heerenveen/Niederlande) und Frau Maja Graf (geboren am 08.07.1975 in Heerenveen/Niederlande) in Betracht. Diese konnten bis heute nicht ermittelt werden.
Alle Personen denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Notariat I - Nachlassgericht - Konstanz (zu: I NG 268/2014) anzumelden und ihr Verwandtschaftsverhältnis durch beglaubigte Standesurkunden nachzuweisen, da andernfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Baden-Württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Nachlasswert: ca. 1.600,- €
Q:Bundesanzeiger
Konstanz, den 16.02.2015
Randt, Nachlassrichter
Liebe Grüße Susann 
