FN Semmel,Dinges = Bad Rippoldsau-Schapbach

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • FN Semmel,Dinges = Bad Rippoldsau-Schapbach

      Notariat Freudenstadt II
      – Nachlassgericht –
      Beschluss vom 20. Mai 2015
      Nachlassrichter: Notar Bühler

      II NG 48/2014

      Nachlasssache Christa Semmel, verstorben am 29.05.2014 in Freudenstadt, geboren am 08.07.1930, zuletzt wohnhaft Fürstenbergstraße 48–50, 77776 Bad Rippoldsau-Schapbach.

      Es ergeht folgende Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte:

      Als gesetzliche Erben kommen nach den Ermittlungen des Nachlassgerichts u. des Nachlasspflegers die gesetzlichen Erben der III. Ordnung in Betracht, es handelt sich hierbei um die Großeltern der Erblasserin. Die Seite der Großeltern mütterlicherseits konnte abschließend ermittelt werden, dagegen jedoch bisher nicht väterlicherseits. Soweit keine Erben der III. Ordnung väterlicherseits vorhanden sind fällt gem. § 1926 IV BGB insgesamt den mütterlicherseits vorhandenen Erben der III. Ordnung zu.

      Als Erben der dritten Ordnung väterlicherseits kommen in Betracht:

      Die Geschwister (bzw. deren Abkömmlinge) des Vaters der Erblasserin. Anton Paul Semmel (katholisch), geb. am 6.3.1891 in Bärstadt Untertaunuskreis bzw. richtigerweise in Wambach (heute Schlangenbad) St.-Nr. 13/1891, zuletzt wohnhaft in Bad Rippoldsau, Althaus 95 j, verstorben am 1.5.1968 in Hausach.

      Der Vater des Anton Paul Semmel ist nicht bekannt, die Mutter eine Babette Semmel, auf Grund einer handschriftlichen Notiz im Nachlass wohl vollständig

      Sophie Babette Dinges geb. Semmel, geb. am 17.3.1863 in Wambach/Taunus, verstorben Ostern 1932

      Der Vater von Sophie Babette ist Johann Gerhard Semmel, geb. 26.5.1817 in Watzelhain/Taunus (heute Gemeinde Heidenrod).

      Er hat nach dem katholischen Kirchenbuch von Bad Schwalbach K 14, 1983 Nr. 2 im Januar 1817 Margaretha Schaf, geb. 5.1.1833, geheiratet. (Kinder aus dieser Ehe sind bekannt, gehören aber zur IV. Erbfolgeordnung u. sind als Erben ausgeschlossen).

      Alle in Frage kommenden Personen, werden aufgefordert, ihr Erbrecht binnen acht Wochen ab Veröffentlichung unter Darlegung ihres Verwandtschaftsverhältnisses beim Nachlassgericht, Notariat Freudenstadt II, Reichsstr. 2, 72250 Freudenstadt, Tel.: 0 74 41/9 50 87-20, Fax: 0 74 41/9 50 87-70, anzumelden, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihres Erbrechts erteilt wird.

      Der reine Nachlass beträgt insgesamt etwa EUR 130.000,00.

      Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch
      a)

      Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
      b)

      Aushang an der Gerichtstafel (Notariat Freudenstadt) auf die Dauer von 8 Wochen.
      Bühler, Notar
      Liebe Grüße Susann :prsmilie5:
    Heimat-der-Vorfahren