Notariat 8 Heidelberg
– Nachlassgericht –
Erbenaufruf
8 NG 212/2013
Am 17.04.2013 verstarb in Heidelberg die Erblasserin Irmtraud Erika Henriette Friedel Junker geb. Rohr, geb. am 03.01.1921 in Freiburg, zul. wohnh. in 69117 Heidelberg, Plöck 45.
Bislang konnten keine gesetzlichen Erben ermittelt werden.
Als gesetzliche Erben des og. Erblassers kommen die Eltern bzw. die Geschwister des Erblassers oder die Verwandten der früheren Erbfolgenordnungen in Betracht.
Sind Geschwister der Eltern oder Großeltern des Erblassers vor dem Erblasser verstorben, so treten die Abkömmlinge an deren Stelle. Sind Geschwister der Eltern oder Großeltern nach der Erblasserin verstorben, so haben diese die Erbschaft trotzdem angetreten.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Notariat 8 Heidelberg melden, da andernfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der baden-württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass beträgt: 56.540,44 €.
Heidelberg, 04.05.2015
Notariat 8 Heidelberg, als Nachlassgericht
Jung, Justizrätin, als Nachlassrichterin
– Nachlassgericht –
Erbenaufruf
8 NG 212/2013
Am 17.04.2013 verstarb in Heidelberg die Erblasserin Irmtraud Erika Henriette Friedel Junker geb. Rohr, geb. am 03.01.1921 in Freiburg, zul. wohnh. in 69117 Heidelberg, Plöck 45.
Bislang konnten keine gesetzlichen Erben ermittelt werden.
Als gesetzliche Erben des og. Erblassers kommen die Eltern bzw. die Geschwister des Erblassers oder die Verwandten der früheren Erbfolgenordnungen in Betracht.
Sind Geschwister der Eltern oder Großeltern des Erblassers vor dem Erblasser verstorben, so treten die Abkömmlinge an deren Stelle. Sind Geschwister der Eltern oder Großeltern nach der Erblasserin verstorben, so haben diese die Erbschaft trotzdem angetreten.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Notariat 8 Heidelberg melden, da andernfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der baden-württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass beträgt: 56.540,44 €.
Heidelberg, 04.05.2015
Notariat 8 Heidelberg, als Nachlassgericht
Jung, Justizrätin, als Nachlassrichterin
Liebe Grüße Susann 
