FN Wally Elisabeth Schulz aus Groß Ciesle, Krs.Wreschen

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    • FN Wally Elisabeth Schulz aus Groß Ciesle, Krs.Wreschen

      QUELLE: Bundesanzeiger 21.3.2016

      Amtsgericht Bonn


      Beschluss

      35 VI 990/15
      Am 04.08.1992 verstarb in Wachtberg die am 03.06.1904 in Groß Ciesle, Krs. Wreschen (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Wachtberg wohnhaft gewesene Wally Elisabeth Schulz.
      Die Erblasserin selbst hinterlässt keine Abkömmlinge und war zum Zeitpunkt ihres Versterbens ledig.
      Als gesetzliche Erben kommen in Betracht:
      I.
      a)
      Eventuelle weitere Abkömmlinge des Vaters der Erblasserin Friedrich Wilhelm Schulz, geboren am 03.11.1869, mit Beschluss vom 30.06.1955 für tot erklärt. Als Todeszeit wurde der 31.12.1945 festgestellt.
      b)
      Eventuelle weitere Abkömmlinge der Mutter der Erblasserin Ida Maria Luise Schulz geb. Hahn, geboren am 22.09.1876.
      Deren Todeszeitpunkt soll vor 1945 gewesen sein. Näheres ist nicht bekannt.
      zu I. a) und b) sind als deren Abkömmlinge bisher bekannt geworden die Erblasserin sowie Arthur Wilhelm Schulz, welcher geboren wurde am 09.11.1901 und verstorben ist am 14.03.1991 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen.
      II.
      Für den Fall, dass die Eltern außer der Erblasserin und Arthur Wilhelm Schulz keine weiteren Abkömmlinge hinterlassen haben, kommen als weitere Erben in Betracht:
      A) auf der väterlichen Seite
      die Abkömmlinge der Geschwister des Vaters.
      Der Zeitpunkt des Versterbens der Großeltern väterlicherseits Johann Friedrich und Katharina Schulz geborene Kiefer ist nicht bekannt. Von deren Vorversterben kann jedoch ausgegangen werden, da bereits der Vater der Erblasserin vor 1900 geboren wurde.
      Außer dem Vater der Erblasserin sind folgende weitere Abkömmlinge großväterlicherseits bisher bekannt geworden:
      Aa) Hedwig Johanne Marie Schulz, geboren am 30.09.1867
      Ab) Carl Emil Schulz, geboren am 29.01.1866
      Wann und wo diese verstorben sind ist nicht bekannt und auch nicht, ob sie Abkömmlinge hinterlassen haben.
      Vom Vorversterben kann jedoch ausgegangen werden, da diese vor 1900 geboren wurden.
      B) auf der mütterlichen Seite
      die Abkömmlinge der Geschwister der Mutter:
      Der Großvater mütterlicherseits Friedhelm Wilhelm Hahn, geboren am 18.02.1845, ist am 14.07.1909 verstorben.
      Wann und wo die Großmutter mütterlicherseits Karoline Hahn geboren Weiss geboren und verstorben ist, ist nicht bekannt. Jedoch kann von ihrem Vorversterben ausgegangen werden, da bereits die Mutter der Erblasserin vor 1900 geboren wurde.
      Die Großeltern mütterlicherseits hatten außer der Mutter der Erblasserin folgende bisher bekannt gewordenen weiteren Abkömmlinge
      Ba) Johanna Hahn, geboren wohl vor 1876, noch 1909 in Gnesen wohnhaft.
      Wann und wo diese verstorben ist und ob sie Abkömmlinge hinterlassen hat, ist nicht bekannt.
      Bb) Emma Else Krickhahn geborene Hahn, geboren am 24.03.1878, verstorben am 22.10.1943.
      Diese hatte zwei Abkömmlinge und zwar
      Baa) Kurt Walter Krickhahn. Seine Abkömmlinge, etc. sind bekannt.
      Bab) Erwin Willi Krickhahn, geboren am 11.01.1910, verstorben am 17.01.1945 gemäß Todeserklärung vom 14.12.1955.
      Gemäß eidesstattlicher Versicherung soll er keine Abkömmlinge hinterlassen haben. Jedoch war dieser 1945 bereits 35 Jahre alt und Abkömmlinge können daher nicht ausgeschlossen werden. Bc) Friedrich Wilhelm Hahn, geboren am 21.05.1888.
      Wann und wo dieser verstorben ist und ob er Abkömmlinge hinterlassen hat, ist nicht bekannt.
      Von seinem Vorversterben kann ausgegangen werden, da er vor 1900 geboren wurde.
      Bd) Paul Arthur Hahn, geboren am 14.01.1891 verstorben als Kleinkind am 06.02.1891
      Be) Metra Hedwig Hahn, geboren am 13.11.1893, verstorben als Kleinkind am 28.11.1893
      An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.
      Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Bonn zu melden.
      Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
      Der Reinnachlass beträgt nach letztem Kenntnisstand ca. 174.000,00 Euro.
      Mit Beschluss vom 21.03.2011 wurde bereits Fiskuserbrecht festgestellt.

      Bonn, 08.03.2016
      Amtsgericht
      Liebe Grüße Martha :a085:

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