FN Henke

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    • Berliner Zeitung Ausgabe 19. / 20. November 2016
      Beschluss
      Am 24.01.2014 verstarb in Agadir / Marokko der am 03.07.1940 in Kolberg (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Aachen wohnhaft gewesene
      Dr. Lothar Dieter Jürgen Henke
      Als gesetzliche Miterben kommen die Abkömmlinge der Halbschwester des Vaters des Erblassers Helena Anna Wilhelmine Bilge geb. Henke, geb. am 04.06.1903 in Ganzow, Kreis Kolberg, Pommern, verstorben am 14.08.1997 in Trittau zu insgesamt 1/20 sowie die Abkömmlinge der Söhne der Frau Helena Anna Wilhelmine Büge, nämlich der Herren Gerhard Wilhelm Emil Büge, geb. am 15.07.1925 in Berlin verstorben am 12.12.1944 in Castel San Pietro (Italien) und Werner Kurt Günter Büge, geb. am 15.11.1929 in Berlin-Charlottenburg verstorben am 18.12.2010 in Carson City (USA) zu insgesamt je 1/40 in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erbe treten die Abkömmlinge.
      Solche konnten durch den Nachlasspfleger / Nachlassgericht nicht ermittelt werden.
      Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht - Nachlassgericht- Aachen zu melden.
      Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
      Aachen, 09.11.2016
      Amtsgericht
      700H VI 667/14
      Viele Grüße
      Simone


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