Amtsgericht Stralsund
-Nachlassgericht-
Öffentliche Aufforderung
53 VI 321/2016
Am 02. September 2015 verstarb in Stralsund die am 04. Juli 1925 in Stettin geborene deutsche Staatsangehörige Ursula Martha Helene Diethert zuletzt wohnhaft in Stralsund.
Als gesetzliche Miterben zu 1/6 kommen die Abkömmlinge des Bruders Bruno Karl Diethert, geb. am 20. Februar 1907, vermutlich verstorben, in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Stralsund melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der anteilige Reinnachlass soll etwa 500,00 Euro betragen.
Stralsund, den 21. Juli 2016
Wachholz, Rechtspflegerin
Q. Bundesanzeiger 5.08. 2016
-Nachlassgericht-
Öffentliche Aufforderung
53 VI 321/2016
Am 02. September 2015 verstarb in Stralsund die am 04. Juli 1925 in Stettin geborene deutsche Staatsangehörige Ursula Martha Helene Diethert zuletzt wohnhaft in Stralsund.
Als gesetzliche Miterben zu 1/6 kommen die Abkömmlinge des Bruders Bruno Karl Diethert, geb. am 20. Februar 1907, vermutlich verstorben, in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Stralsund melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der anteilige Reinnachlass soll etwa 500,00 Euro betragen.
Stralsund, den 21. Juli 2016
Wachholz, Rechtspflegerin
Q. Bundesanzeiger 5.08. 2016
Liebe Grüße Susann