880 VI 243/04 (2004) 05.07.2013
In der Nachlassangelegenheit Gertrud Marie Helene Hobik geb. Fabian,
geboren am 05.05.1907 in Glowno/Posen, verstorben am 27.02.2004 in Bad Nauheim,
zuletzt dort wohnhaft gewesen,
konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass
zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht
Friedberg (Hessen) anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt
wird, dass ein anderer Erbe als das Land Hessen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert
beträgt ca. 29.000,-- €, wovon gegebenenfalls noch Kosten und Rückforderungsansprüche
des Landeswohlfahrtsverbandes bis zum Freibetrag nach § 92 BSHG in Abzug zu bringen
sind.
Heinz, Rechtspfleger
In der Nachlassangelegenheit Gertrud Marie Helene Hobik geb. Fabian,
geboren am 05.05.1907 in Glowno/Posen, verstorben am 27.02.2004 in Bad Nauheim,
zuletzt dort wohnhaft gewesen,
konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass
zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht
Friedberg (Hessen) anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt
wird, dass ein anderer Erbe als das Land Hessen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert
beträgt ca. 29.000,-- €, wovon gegebenenfalls noch Kosten und Rückforderungsansprüche
des Landeswohlfahrtsverbandes bis zum Freibetrag nach § 92 BSHG in Abzug zu bringen
sind.
Heinz, Rechtspfleger
Liebe Grüße Susann 
