Hallo in die Runde,
hier 4 Links zu Regesten Listen. Teilweise mittelalterliche. Viel Spaß beim stöbern.
Grüße, „Anortha“
Als Regest (lat. res gestae = „die getanen Dinge“) bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde.
Unter dem Plural Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer Provenienz oder eines Betreffs – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen. In diesem Sinn ist der Begriff zum ersten Mal von Peter Georgisch in seinen Regesta chronologico-diplomatica in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica (Frankfurt 1740–1744) verwendet worden.
Seitdem Johann Friedrich Böhmer seine Vorarbeiten zur Edition der deutschen Kaiserurkunden im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica 1831 als Regesta Imperii veröffentlichte, hat sich eine regelrechte „Regestentechnik“ entwickelt, die inzwischen auch historische Nachrichten aus erzählenden Quellen in die chronologische Liste der Urkundenregesten einreiht.
www1.uni-hamburg.de/Landesforschung/orden.html
lgr.online.uni-marburg.de/
haw.uni-heidelberg.de/forschun…chthon/mbw-online.de.html
gda.bayern.de/download/erschli…/richtlinien_regesten.pdf
hier 4 Links zu Regesten Listen. Teilweise mittelalterliche. Viel Spaß beim stöbern.
Grüße, „Anortha“
Als Regest (lat. res gestae = „die getanen Dinge“) bezeichnet man in der Geschichtswissenschaft die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde.
Unter dem Plural Regesten kann man auch eine besondere Publikationsform verstehen, die Urkunden eines Ausstellers, einer Provenienz oder eines Betreffs – geordnet nach Datum – nachweisen und mit inhaltlichen Zusammenfassungen, Nachweisen über die Überlieferung und quellenkritischen Hinweisen ergänzen. In diesem Sinn ist der Begriff zum ersten Mal von Peter Georgisch in seinen Regesta chronologico-diplomatica in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica (Frankfurt 1740–1744) verwendet worden.
Seitdem Johann Friedrich Böhmer seine Vorarbeiten zur Edition der deutschen Kaiserurkunden im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica 1831 als Regesta Imperii veröffentlichte, hat sich eine regelrechte „Regestentechnik“ entwickelt, die inzwischen auch historische Nachrichten aus erzählenden Quellen in die chronologische Liste der Urkundenregesten einreiht.
www1.uni-hamburg.de/Landesforschung/orden.html
lgr.online.uni-marburg.de/
haw.uni-heidelberg.de/forschun…chthon/mbw-online.de.html
gda.bayern.de/download/erschli…/richtlinien_regesten.pdf