Rauchverbot...

    • Rauchverbot...

      Guten Abend in die Runde,

      dieses "Fundstück" zu Alltag unserer Vorfahren war eben in der Post zum Memelland. Da wird heute in den Medien wieder arg zum Rauchverbot diskutiert. Dabei gab es dies früher ja schon…
      Tja, sogar das haben wohl unsere Vorfahren in den Ostgebieten einst erfunden und nicht die heutige Zeit.

      Grüße, „Anortha“

      Nr. 309 Polizei-Verordnung
      Das Tabakrauchen an allen feuergefährlichen Orten ist bekanntlich bei einer Strafe von zwei Thalern untersagt, mithin an allen Orten des hiesigen Kreises, die aus Holzgebäuden mit Stroh und Rohrdächern bestehen, sowohl zwischen den Gebäuden, als auf den Dorfstraßen verboten.
      Da aber die Feuergefährlichkeit des Tabakrauchens an solchen Orten im Zweifel gezogen worden, die abwechselnd massiv und mit Stroh gedeckte Gebäude enthalten, so wird auf Grund des Gesetzes vom 11ten März 1850 über die Polizeiverwaltung, auch in den Flecken Heydekrug, Kinten, Ruß, Schakuhnen und Karkeln, so wie in den Dörfern Szibben und Werden das Tabak- und Cigarrenrauchen auf den Dorfstraßen und zwischen den Gebäuden, bei einer Strafe von zwei Thalern, hierdurch ebenfalls untersagt.
      Heydekrug, den 8ten Oktober 1851 Der Landrath von Zabeltitz

      Quelle: Amtsblatt des Regierungspräsidenten in Gumbinnen,
      Band 41, 1851, Seite 224
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    Heimat-der-Vorfahren