kreis-greifswalde.de schrieb:
Seit dem 1. Oktober 1874 waren die Standesämter für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen sowie die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen zuständig. Die Standesämter waren im allgemeinen für einige Gemeinden eines Kreises zuständig. Ein Standesbeamter stand dem Standesamt vor und führte die Standesregister.Im Kreis Greifswald gab es 1932 die folgenden 19 Standesämter:
Liebe Grüße Susann 
