Notariat Pforzheim
Beschluss vom
30. August 2012
Öffentlicher Erbenaufruf6 NG 99/2012
In der Nachlasssache auf Abl. d. Heidrun Alice Kloz, nicht verheiratet und kinderlos,
geboren am 07.11.1958 in Basel/Schweiz, zuletzt wohnhaft in Thiruvannamalai/Indien,
verstorben ebenda am 03.04.2011, ist in Ermangelung einer letztwilligen Verfügung
gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Die Erblasserin wurde durch Kindesannahmevertrag vom 28.11.1961 von den Eheleuten
Ludwig Gottlob Kloz, zuletzt wohnhaft in Pforzheim und verstorben am 04.08.2002 und
Eva Kloz geb. Ziffer, verstorben vor 2003, adoptiert.
Gemäß § 1763, 1764 BGB a.F. (vor dem 1.1.1977) blieb die Verwandtschaft zu den
leiblichen
Eltern und deren Verwandten – neben der zu den Adoptiveltern – weiter bestehen.
Gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden.
Leibliche Mutter: Ilse Alice Klein, geboren am 14.03.1937 in Sechshuben, Kreis Wehlau/Ostpreußen
– näheres unbekannt. Leiblicher Vater – unbekannt.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass des oben genannten Erblassers zustehen,
werden hiermit aufgefordert, diese unter Darlegung der Verwandtschaftsverhältnisse
binnen 6 (sechs) Wochen seit Veröffentlichung beim Notariat 6 Pforzheim – Nachlassgericht
– Erbprinzenstr. 20, 75175 Pforzheim, anzumelden, widrigenfalls festgestellt wird,
dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Baden-Württemberg nicht vorhanden
ist (§ 1936 BGB).
Der Nachlass besteht angeblich aus
einem Haus mit Grundstücken, Zustand: verwahrlost,
in Thiruvannamalai/Indien und Bankguthaben
von umgerechnet ca. 100.000,– EUR, Nachlassverbindlichkeiten
in unbekannter Höhe.
Pforzheim, den 05. September 2012
Löbbecke, Nachlassrichterin
Beschluss vom
30. August 2012
Öffentlicher Erbenaufruf6 NG 99/2012
In der Nachlasssache auf Abl. d. Heidrun Alice Kloz, nicht verheiratet und kinderlos,
geboren am 07.11.1958 in Basel/Schweiz, zuletzt wohnhaft in Thiruvannamalai/Indien,
verstorben ebenda am 03.04.2011, ist in Ermangelung einer letztwilligen Verfügung
gesetzliche Erbfolge eingetreten.
Die Erblasserin wurde durch Kindesannahmevertrag vom 28.11.1961 von den Eheleuten
Ludwig Gottlob Kloz, zuletzt wohnhaft in Pforzheim und verstorben am 04.08.2002 und
Eva Kloz geb. Ziffer, verstorben vor 2003, adoptiert.
Gemäß § 1763, 1764 BGB a.F. (vor dem 1.1.1977) blieb die Verwandtschaft zu den
leiblichen
Eltern und deren Verwandten – neben der zu den Adoptiveltern – weiter bestehen.
Gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden.
Leibliche Mutter: Ilse Alice Klein, geboren am 14.03.1937 in Sechshuben, Kreis Wehlau/Ostpreußen
– näheres unbekannt. Leiblicher Vater – unbekannt.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass des oben genannten Erblassers zustehen,
werden hiermit aufgefordert, diese unter Darlegung der Verwandtschaftsverhältnisse
binnen 6 (sechs) Wochen seit Veröffentlichung beim Notariat 6 Pforzheim – Nachlassgericht
– Erbprinzenstr. 20, 75175 Pforzheim, anzumelden, widrigenfalls festgestellt wird,
dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Baden-Württemberg nicht vorhanden
ist (§ 1936 BGB).
Der Nachlass besteht angeblich aus
einem Haus mit Grundstücken, Zustand: verwahrlost,
in Thiruvannamalai/Indien und Bankguthaben
von umgerechnet ca. 100.000,– EUR, Nachlassverbindlichkeiten
in unbekannter Höhe.
Pforzheim, den 05. September 2012
Löbbecke, Nachlassrichterin
Liebe Grüße Susann 
