Notariat Bretten
– Nachlassgericht –
Beschluss vom 17.11.2014
Öffentlicher Erbenaufruf
NG 26/2013
In der Nachlasssache auf Ableben von Eduard Rebetschek, verstorben am 02.01.2013 in Bretten, geboren am 28.01.1933 in Kriebaum (Tschechoslowakei), zuletzt wohnhaft Siedlerstr. 38, 75057 Kürnbach, sind die gesetzlichen Erben seines vorverstorbenen Vaters Eduard Rebetschek bekannt, die Erben der vorverstorbenen Mutter Anna Rebetschek geborene Schwarz, geboren am 11.05.1908 in Prosnitz/Tschechien, verstorben am 07.09.1980 in Kürnbach, sind unbekannt.
In Frage kommende (weitere) gesetzlichen Erben der Mutter werden aufgefordert – sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses (Urkundenbeleg) – binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung, beim Notariat – Nachlassgericht – Bretten, Obere Kirchgasse 7, 75015 Bretten, zum Aktenzeichen NG 26/2013, zu melden, andernfalls wird ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte durch Anwachsung der Erbrechte an die bekannten Erben erteilt werden.
Der Nachlass setzt sich nach bisherigem Sachstand aus ca. 18.000,00 € zusammen.
gez. Stober, Rechtspfleger
– Nachlassgericht –
Beschluss vom 17.11.2014
Öffentlicher Erbenaufruf
NG 26/2013
In der Nachlasssache auf Ableben von Eduard Rebetschek, verstorben am 02.01.2013 in Bretten, geboren am 28.01.1933 in Kriebaum (Tschechoslowakei), zuletzt wohnhaft Siedlerstr. 38, 75057 Kürnbach, sind die gesetzlichen Erben seines vorverstorbenen Vaters Eduard Rebetschek bekannt, die Erben der vorverstorbenen Mutter Anna Rebetschek geborene Schwarz, geboren am 11.05.1908 in Prosnitz/Tschechien, verstorben am 07.09.1980 in Kürnbach, sind unbekannt.
In Frage kommende (weitere) gesetzlichen Erben der Mutter werden aufgefordert – sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses (Urkundenbeleg) – binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung, beim Notariat – Nachlassgericht – Bretten, Obere Kirchgasse 7, 75015 Bretten, zum Aktenzeichen NG 26/2013, zu melden, andernfalls wird ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte durch Anwachsung der Erbrechte an die bekannten Erben erteilt werden.
Der Nachlass setzt sich nach bisherigem Sachstand aus ca. 18.000,00 € zusammen.
gez. Stober, Rechtspfleger
Liebe Grüße Susann 
