FN Korinth geb. Mazora,Kampen,Pleines,Tonkli

    • FN Korinth geb. Mazora,Kampen,Pleines,Tonkli

      Notariat 4 Ettlingen
      - Nachlassgericht -
      Erbenaufruf

      4 NG 265/2013

      Da die gesetzlichen Erben nicht vollständig bekannt sind, ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB folgende

      Öffentliche Aufforderung

      Am 29.10.2013 ist in Karlsbad Frau Gertrud Katharina Korinth geb. Mazora, geboren am 30.08.1920 in Dinslaken, zuletzt wohnhaft Kurfürstenbadstr. 3, 76307 Karlsbad verstorben.

      Die Erblasserin war eine Tochter der Anna Gertrud Mazora geb. Kampen, geboren am 24.01.1898 in Voerde, verstorben am 16.04.1940 in Dinslaken und des Franc/Franz Mazora, geboren am 09.07.1892 in Breginj (Slowenien), verstorben am 23.03.1945 in Dinslaken.

      Die Erben sind bereits weitgehend ermittelt worden. Die noch unbekannten Erben sind folgende:

      I. Erben mütterlicher Seite

      Die Eltern der Anna Mazora (Casper Kampen, geboren am 11.12.1865 in Spellen (Kreis Dinslaken), verstorben am 22.02.1939 in Dinslaken und Maria Sibilla Kampen geb. Pleines, geboren am 29.05.1869 in Voerde, verstorben am 03.05.1940 in Dinslaken) haben neben den bekannten Erben noch ein weiteres Kind hinterlassen: „Heinrich“. Er war verheiratet mit „Johanna“.

      Die Abkömmlinge von „Heinrich“ kommen nun als Erben in Betracht.

      Sie hatten 2 Kinder hinterlassen, nämlich „Johanna“ (verheiratet mit Joseph Langela) sowie ein Mädchen mit unbekannten Namen. Weitere Daten sind nicht bekannt.

      II. Erben väterlicher Seite

      Der Vater des Franc/Franz Mazora (Marin Mazora, geboren am 02.02.1842 in Breginj (Slowenien), verstorben am 26.10.1913 in Breginj (Slowenien)) hat aus 1. Ehe mit Lucija Mazora geb. Tonkli, geboren am 16.11.1843, verstorben am 16.04.1878 in Breginj (Slowenien) neben den bekannten Erben noch ein weiteres Kind hinterlassen: Marin Jozef Mazora, geboren am 05.08.1875 in Breginj (Slowenien)

      Dessen Abkömmlingen kommen nun als Erben in Betracht.

      Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim
      Notariat Ettlingen
      Schlossgartenstraße 4
      76275 Ettlingen
      Tel.: 07243/5494-43
      FAX: 07243/5494-49
      eMail: poststelle@notettlingen.justiz.bwl.de

      anzumelden, da andernfalls drei Monate nach Ablauf der Anmeldungsfrist gemäß § 1965 Abs. 2 BGB festgestellt wird, dass deren Erbteil nicht berücksichtigt wird.

      Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.

      Der Wert des Nachlassvermögens beträgt anteilig ca. 35.000,00 Euro.



      Ettlingen, den 26.05.2015

      gez. Dr. Mayer, Nachlassrichter
      Liebe Grüße Susann :prsmilie5:
    Heimat-der-Vorfahren