Amtsgericht Köln
QUELLE: Bundesanzeiger:11. Mai 2016
Beschluss
38 VI 183/15
Am 12.09.2002 verstarb in Köln die am 13.01.1921 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Anna Adelheid Stadoll.
Als gesetzliche (Mit-)Erben kommen in Betracht: Herr Johann Javurek, geb. am 06.05.1880 (Großonkel der Erblasserin), Herr Josef Jakob Javurek, geb. am 26.02.1904 (Großcousin der Erblasserin), Herr Carolus Magadits, geb. am 12.01.1872 (Großonkel der Erblasserin) Herr Ferdinandus Magadits, geb. 01.01.1877 (Großonkel der Erblasserin), Herr Istvan Magadits, geb. am 20.08.1887 (Großonkel der Erblasserin) und Herr Nandor Magadits, geb. am 11.08.1878 (Großonkel der Erblasserin).
An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.
Solche konnten durch den Nachlasspfleger/das Nachlassgericht nicht ermittelt werden.
Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden. Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt ca. 150.000,00 Euro.
Köln, 29.04.2016
Amtsgericht
QUELLE: Bundesanzeiger:11. Mai 2016
Beschluss
38 VI 183/15
Am 12.09.2002 verstarb in Köln die am 13.01.1921 in Köln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Köln wohnhaft gewesene Anna Adelheid Stadoll.
Als gesetzliche (Mit-)Erben kommen in Betracht: Herr Johann Javurek, geb. am 06.05.1880 (Großonkel der Erblasserin), Herr Josef Jakob Javurek, geb. am 26.02.1904 (Großcousin der Erblasserin), Herr Carolus Magadits, geb. am 12.01.1872 (Großonkel der Erblasserin) Herr Ferdinandus Magadits, geb. 01.01.1877 (Großonkel der Erblasserin), Herr Istvan Magadits, geb. am 20.08.1887 (Großonkel der Erblasserin) und Herr Nandor Magadits, geb. am 11.08.1878 (Großonkel der Erblasserin).
An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.
Solche konnten durch den Nachlasspfleger/das Nachlassgericht nicht ermittelt werden.
Die in Betracht kommenden gesetzlichen Erben werden aufgefordert, sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht – Nachlassgericht – Köln zu melden. Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt ca. 150.000,00 Euro.
Köln, 29.04.2016
Amtsgericht
Liebe Grüße Martha 
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