QUELLE: Bundesanzeiger : 13.5.2016
Amtsgericht Hattingen
Beschluss
13 VI 10/16
Am 28.12.2014 verstarb in Hattingen die am 20.10.1922 in Eichendorf Krs. Oppeln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Hattingen wohnhaft gewesene Gertrud Bursy geborene Dambowy.
Als gesetzlicher Miterbe kommt in Betracht:
Der Bruder der Erblasserin Anton Dambowy, geboren am 07.01.1921 in Dombrowka/Oberschlesien, zuletzt wohnhaft in Eichendorf, Kreis Oppeln, letzte Meldung im 2. Weltkrieg bei seiner Einheit am 18.01.1943.
An die Stelle des vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.
Der in Betracht kommende gesetzliche Erbe wird aufgefordert, sich binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht - Nachlassgericht - Hattingen zu melden.
Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung seiner Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt ca. 138.000,00 Euro.
Hattingen, 09.05.2016
Amtsgericht
Amtsgericht Hattingen
Beschluss
13 VI 10/16
Am 28.12.2014 verstarb in Hattingen die am 20.10.1922 in Eichendorf Krs. Oppeln (deutsche Staatsangehörigkeit) geborene, zuletzt in Hattingen wohnhaft gewesene Gertrud Bursy geborene Dambowy.
Als gesetzlicher Miterbe kommt in Betracht:
Der Bruder der Erblasserin Anton Dambowy, geboren am 07.01.1921 in Dombrowka/Oberschlesien, zuletzt wohnhaft in Eichendorf, Kreis Oppeln, letzte Meldung im 2. Weltkrieg bei seiner Einheit am 18.01.1943.
An die Stelle des vorverstorbenen Erben treten gegebenenfalls dessen Abkömmlinge.
Der in Betracht kommende gesetzliche Erbe wird aufgefordert, sich binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht - Nachlassgericht - Hattingen zu melden.
Anderenfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung seiner Erbrechte erteilt.
Der Reinnachlass beträgt ca. 138.000,00 Euro.
Hattingen, 09.05.2016
Amtsgericht
Liebe Grüße Martha 
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