Amtsgericht Stralsund
Erbenaufruf nach § 352 d FamFG
53 VI 538/2016
Am 24.02.1936 verstarb in Stralsund der am 28.11.1876 in Hammelspring, Kreis Templin geborene deutsche Staatsangehörige Karl Heinrich Hermann Sprenger. Sein letzter Wohnsitz war Stralsund.
Als gesetzlicher Erbe zu 1/2 kommen die Geschwister des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Stralsund melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Nachlasswert beträgt ca. 500,- Euro.
Stralsund, den 29.11.2016
Pommerenke, Rechtspflegerin
Q: Bundesanzeiger
Erbenaufruf nach § 352 d FamFG
53 VI 538/2016
Am 24.02.1936 verstarb in Stralsund der am 28.11.1876 in Hammelspring, Kreis Templin geborene deutsche Staatsangehörige Karl Heinrich Hermann Sprenger. Sein letzter Wohnsitz war Stralsund.
Als gesetzlicher Erbe zu 1/2 kommen die Geschwister des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge in Betracht.
Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Stralsund melden, andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung ihrer Erbrechte erteilt wird.
Der Nachlasswert beträgt ca. 500,- Euro.
Stralsund, den 29.11.2016
Pommerenke, Rechtspflegerin
Q: Bundesanzeiger
Liebe Grüße Susann 
