Bürgerbücher zu Ostpreußen?

    • Bürgerbücher zu Ostpreußen?

      Hallo,

      hat einer aus unserer Runde schon einmal versucht
      Bürgerbücher aus Ostpreußen finden zu können?

      Könnte ja doch die eine oder andere Spur in sich haben wo
      man ggf. weiter suchen kann zu plötzlich endenden AL.

      Sind dergl. ggf. online findbar? Frage wäre falls vorhanden,
      wie sind diese angelegt? Ich habe nur 3 zu Thüringen zu liegen. Ein anderes zu
      Naumburg(Thür.) ist online. Beide sind
      total anders angelegt. Sicher noch mehr, aber die kenne ich nicht. Eines was
      ich in einem Archiv mal durchblättert habe auch wieder anders.

      Bürgerrecht/Bürgerpflicht gab es ja vermutlich auch in ow…

      Grüße, Cornelia
      Dateien
      • Bürgerrolle.pdf

        (18,82 kB, 27 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Bürgerrechtsgebühren

      Hallo Kundige,

      diese Info habe ich eben noch in der "Sachsen -Mailpost" gefunden. Kann aber nicht sagen wie groß die Unterschiede waren zu den verschiedenen Bereichen.
      Zumindest brauchte man nach den Angaben das nötige "Kleingeld" um das Aufnahmegeld zu zahlen.

      Grüße, Cornelia


      …aus der "Schandauer Chronik", verlegt 1917 und verfasst vom
      Pfarrer Glootz, 1890 bis 1913 Diakonus in Schandau.
      Seite 25

      Das Bürgerrecht und das Aufnahmegeld

      Für das Bürgerrecht zahlte von je her (schon 1657) ein Brauhöfer 10
      Gulden, ein Althäusler 6 Gulden, ein Neuhäusler 4 Gulden. Dies hatten
      die Fremden, aber auch die Hausgenossen, die ansässig wurden, zu zahlen.
      Der Sohn eines Brauhöfers, Althäuslers oder Neuhäuslers hatte nur die
      Hälfte zu zahlen. Wenn ein Neuhäusler oder ein Neuhäuslerssohn einen
      Brauhof oder ein Althaus kaufte, so waren für einen Brauhof 8 Gulden,
      für ein Althaus 4 Gulden zu zahlen. Die Hausgenossen zahlten von je her
      (schon 1657) 4 Gulden (später 6 Gulden) Aufnahmegeld, jedoch in Raten
      binnen 4 Jahren, die Einheimischen zahlten nur 1 Gulden.
      1739 ff behaupteten die Altberechtigten, die Neuhäusler seien keine
      Bürger, sie hätten von je her kein Bürgergeld, sondern nur ein
      Aufnahmegeld (ebenso wie die Hausgenossen) gezahlt.
      1764 wurde festgesetzt, Hausgenossen, die Handwerker seien, sollten 2
      Gulden, Hausgenossen, die Schiffer oder Tagelöhner seien, sollen 1
      Gulden zahlen.
      1840 wurden die Sätze um 1 Gulden erhöht, es waren also für einen
      Brauhof 11 Gulden (9 Taler 15 Gr.), für ein Althaus 7 Gulden (6 Taler 3
      Gr.), für ein Neuhaus 5 Gulden (4 Taler 9 Gr.) zu zahlen, die
      Bürgerssöhne zahlten nur die Hälfte, fremde Hausgenossen zahlten 7
      Gulden (6 Taler 3 Gr.), einheimische Hausgenossen 2 Gulden (1 Taler 8
      Gr.). Die "Schutzverwandten" (Tagelöhner, Handwerksgesellen usw.)
      zahlten 3 Taler Aufnahmegeld.
      In dem Lokalstatut von 1848 wurde bestimmt, dass für das Bürgerrecht als
      Normalsatz 6 Taler zu zahlen seien, für einen Brauhof wurde ein Zuschlag
      von 4 Taler, für ein Althaus von 2 Taler, für ein Neuhaus nur 1 Taler
      bestimmt.
      Die Hausgenossen zahlten den Normalsatz. Die Einheimischen zahlten dasselbe.
      In dem Lokalstatut von 1866 wurde bestimmt, derjenige, welcher bei der
      Bürgerrechtsgewinnung in Schandau bereits heimatberechtigt ist
      (ingleichen Ehefrauen, Kinder und resp. Witwen von Schandauer Bürgern)
      hat 7 Taler 15 Gr., alle anderen Personen haben 15 Taler
      Bürgerrechtsgebühren zur Stadtkasse zu entrichten.
      Die Bürgerrechtsgebühren kamen 1870 durch Gesetz in Wegfall.
    • Hallo Cornelia,
      ich hätte noch das Danziger Bürgerbuch von 1927 im Angebot:
      pbc.gda.pl/dlibra/docmetadata?…dirids=1&ver_id=&lp=1&QI=
      Liebe Grüße
      Jutta
      Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit
      am Künftigen die Hoffnung
      am Vergangenen die Erinnerung
      Aristoteles
      FN Wittmann (Bayern u. Wpr.), FN Rüsing ( Sauerland), FN Gierse ( Sauerland), FN Bahlinger (Schwaben u. Wpr.), FN Hoffmann ( Oberschlesien), FN Höfert ( Danzig u. Opr.), FN Gramatzki (Opr.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JuHo54 ()

    • Hallo Cornelia,
      auch hier werden einige genannt:
      home.arcor.de/fritigern/ostpreussen/lit/Bibliogr.htm#Liste
      Liebe Grüße
      Jutta
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    • Hallo Cornrlia,
      nicht Opr. , aber Westpreußen (Konitz):
      kpbc.umk.pl/dlibra/docmetadata…dirids=1&ver_id=&lp=2&QI=
      Liebe Grüße
      Jutta
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    • Bürgerbücher

      Hallo Jutta,
      danke für die umfangreiche Info. Hätte nicht vermutet das es so viele Angaben gibt. Schade das man nichts online findet von den Büchern zum drin stöbern.
      Grüße, Cornelia
    Heimat-der-Vorfahren