Erbenaufruf
4 NG 99/2015
Da die bekannt gewordenen gesetzlichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB folgende
Öffentliche Aufforderung
Am 10.03.2015 ist in Karlsruhe
Frau Ruth Schweizer geb. Jürgensen, geboren am 15.12.1934 in Karlsruhe, zuletzt wohnhaft Karl-Friedrich-Straße 3, 76275 Ettlingen verstorben. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige.
Die Erblasserin war verwitwet von Rudolf Schweizer, geboren am 03.06.1939 in Karlsruhe. Die Ehe wurde am 23.07.1965 in Karlsruhe geschlossen. Der Ehemann verstarb am 08.12.2011 in Karlsruhe.
Die Erblasserin wird nach testamentarischer Erbfolge beerbt von ihren Verwandten und den Verwandten des Ehegatten zu je ½.
Da keine Abkömmlinge vorhanden sind, kommen somit als Erben die Eltern bzw. deren Abkömmlinge (Geschwister der Erblasserin) in Betracht.
Eltern der Erblasserin: Mutter: Lucia Jürgensen geb. Klepin, geboren am 25.07.1908 in Heirat am 07.03.1936 Prondzonna (Krs. Konitz, Westpreußen), verstorben am 31.01.1975 in Karlsruhe, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsruhe
Vater: Erich Jürgensen, geboren am 29.06.1909 in Karlsruhe, verstorben am 19.11.1985 in Karlsruhe, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsruhe
Diese hinterließen neben der Erblasserin 2 Kinder, welche ohne Hinterlassung von Abkömmlingen die Erbschaft ausgeschlagen haben bzw. vorverstorben sind.
Eltern des Ehemannes: Mutter: Gertrud Paula Berta Schweizer geb. Schnetzer,
Wohnort bzw. letzter Wohnort Karlsruhe
Vater: Albert Schweizer,
Wohnort bzw. letzter Wohnort unbekannt
Der Ehemann hinterließ eine Schwester namens Maria Kirschner, welche in der Schweiz leben soll.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim
Notariat Ettlingen
Schlossgartenstraße 4
76275 Ettlingen
Tel.: 07243/5494-43
FAX: 07243/5494-49
eMail: poststelle@notettlingen.justiz.bwl.de
anzumelden, da andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der baden-württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.
Zum Nachlass gehört eine Eigentumswohnung in Ettlingen zu Alleineigentum.
Die Schwester der Erblasserin hat bei Abgabe der Ausschlagungserklärung angegeben, dass der Nachlass überschuldet sei.
gez. Dr. Mayer, Nachlassrichter
4 NG 99/2015
Da die bekannt gewordenen gesetzlichen Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, ergeht gem. § 2358 Abs. 2 BGB folgende
Öffentliche Aufforderung
Am 10.03.2015 ist in Karlsruhe
Frau Ruth Schweizer geb. Jürgensen, geboren am 15.12.1934 in Karlsruhe, zuletzt wohnhaft Karl-Friedrich-Straße 3, 76275 Ettlingen verstorben. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige.
Die Erblasserin war verwitwet von Rudolf Schweizer, geboren am 03.06.1939 in Karlsruhe. Die Ehe wurde am 23.07.1965 in Karlsruhe geschlossen. Der Ehemann verstarb am 08.12.2011 in Karlsruhe.
Die Erblasserin wird nach testamentarischer Erbfolge beerbt von ihren Verwandten und den Verwandten des Ehegatten zu je ½.
Da keine Abkömmlinge vorhanden sind, kommen somit als Erben die Eltern bzw. deren Abkömmlinge (Geschwister der Erblasserin) in Betracht.
Eltern der Erblasserin: Mutter: Lucia Jürgensen geb. Klepin, geboren am 25.07.1908 in Heirat am 07.03.1936 Prondzonna (Krs. Konitz, Westpreußen), verstorben am 31.01.1975 in Karlsruhe, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsruhe
Vater: Erich Jürgensen, geboren am 29.06.1909 in Karlsruhe, verstorben am 19.11.1985 in Karlsruhe, zuletzt wohnhaft gewesen in Karlsruhe
Diese hinterließen neben der Erblasserin 2 Kinder, welche ohne Hinterlassung von Abkömmlingen die Erbschaft ausgeschlagen haben bzw. vorverstorben sind.
Eltern des Ehemannes: Mutter: Gertrud Paula Berta Schweizer geb. Schnetzer,
Wohnort bzw. letzter Wohnort Karlsruhe
Vater: Albert Schweizer,
Wohnort bzw. letzter Wohnort unbekannt
Der Ehemann hinterließ eine Schwester namens Maria Kirschner, welche in der Schweiz leben soll.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim
Notariat Ettlingen
Schlossgartenstraße 4
76275 Ettlingen
Tel.: 07243/5494-43
FAX: 07243/5494-49
eMail: poststelle@notettlingen.justiz.bwl.de
anzumelden, da andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der baden-württembergische Fiskus nicht vorhanden ist.
Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.
Zum Nachlass gehört eine Eigentumswohnung in Ettlingen zu Alleineigentum.
Die Schwester der Erblasserin hat bei Abgabe der Ausschlagungserklärung angegeben, dass der Nachlass überschuldet sei.
gez. Dr. Mayer, Nachlassrichter
Liebe Grüße Susann 
