Hallo Listis,
den Eintrag in einer anderen Liste als zu den ehem. Ostgebieten fand ich recht interessant. Kann ja bei jedem von uns in der AL vorgekommend sein. Natürlich habe ich mir das OK von dem Verfasser eingeholt seine Zeilen hier zu posten. Info hierzu als PN falls Fragen dazu aufkommen.
Grüße, "Anortha"
…sehr viele Pfarrer kennzeichneten in der Tat uneheliche Geburten
im Geburtenregister bzw. Taufbuch.
Dabei begegnen regelmäßig die unterschiedlichsten Formen.
Eine einfach gezeichnete Hand, oft auch noch zusätzlich mit Tinte
ausgeschwärzt, auf den Kopf gestellte Taufeinträge (sehr selten Spiegelschrift),
oft auch der deutliche textliche Verweis "außer der Ehe gezeugt" u.ä. Bemerkungen
(z.B. 'filia illegitima' oder 'filius illegitimus', oft auch nur 'spurius'
(oder 'infans spurius') oder der Pfarrer macht am Rand die Bemerkung 'NB' (= nota bene),
um hervorzuheben, dass das Kind unehelich ist (nota bene = "wohlgemerkt"!).
Mir sind auch bereits Taufregister begegnet, in denen die unehelichen Kinder in
einem Anhang zum Taufregister oder am Ende des KB eingetragen wurden.
Die "Hand" scheint mir aber das am meisten verwendete Hinweiszeichen gewesen zu sein.
Diese Sitte der Pastoren, eindeutige Zeichen zu setzen, endete m.E. etwa Ende 18. Jh.,
wobei die textlichen Bemerkungen fortsetzten.
Zur Frage der unehelichen Kinder wäre jedoch mehr mitzuteilen.
Zu beachten ist, dass zumindest vor 1750 vielen Paaren eine Heirat oft aus finanz.
Gründen nicht möglich war, dessen ungeachtet auch auf den Dörfern oft eheähnliche Verbindungen
eingegangen wurden. Die aus diesen Beziehungen hervor gegangenen Kinder wurden dann oft
Jahre später nachträglich legitimiert.
Die Paten der Kinder geben hier hilfreiche Hinweise auf den jeweiligen sozialen Stand.
Nicht in jedem Fall waren uneheliche Kinder innerhalb der Gemeinde von vorn herein stigmatisiert,
nur weil sie unehelich geboren wurden (nur die Kirche interpretierte dies wohlweislich völlig anders).
Andere Kinder wurden geboren, ohne dass die Mutter den Vater angeben konnte oder wollte.
Auch diese Fälle waren nicht selten.
Nicht zu vergessen sind die illegit. Kinder von Adligen, die sehr oft einen "Versorgungsvater"
erhielten, d.h. Ehen wurden dann sehr oft von den Kindsvätern arrangiert.
Auch für diese Fälle lassen sich Beispiele aufzeigen.
Die Kirche als Institution und Aufsichtsbehörde differenzierte diesbezüglich jedoch
nicht und stellte auch im allgemeinen Bewußtsein nicht allein eine moralische Instanz dar sondern wurde
als Quasi- Behörde faktisch allgemein anerkannt, zumal Glauben und Kirche (nicht
allein als Institution und Konfession) alle Lebensbereiche durchdrang…
den Eintrag in einer anderen Liste als zu den ehem. Ostgebieten fand ich recht interessant. Kann ja bei jedem von uns in der AL vorgekommend sein. Natürlich habe ich mir das OK von dem Verfasser eingeholt seine Zeilen hier zu posten. Info hierzu als PN falls Fragen dazu aufkommen.
Grüße, "Anortha"
…sehr viele Pfarrer kennzeichneten in der Tat uneheliche Geburten
im Geburtenregister bzw. Taufbuch.
Dabei begegnen regelmäßig die unterschiedlichsten Formen.
Eine einfach gezeichnete Hand, oft auch noch zusätzlich mit Tinte
ausgeschwärzt, auf den Kopf gestellte Taufeinträge (sehr selten Spiegelschrift),
oft auch der deutliche textliche Verweis "außer der Ehe gezeugt" u.ä. Bemerkungen
(z.B. 'filia illegitima' oder 'filius illegitimus', oft auch nur 'spurius'
(oder 'infans spurius') oder der Pfarrer macht am Rand die Bemerkung 'NB' (= nota bene),
um hervorzuheben, dass das Kind unehelich ist (nota bene = "wohlgemerkt"!).
Mir sind auch bereits Taufregister begegnet, in denen die unehelichen Kinder in
einem Anhang zum Taufregister oder am Ende des KB eingetragen wurden.
Die "Hand" scheint mir aber das am meisten verwendete Hinweiszeichen gewesen zu sein.
Diese Sitte der Pastoren, eindeutige Zeichen zu setzen, endete m.E. etwa Ende 18. Jh.,
wobei die textlichen Bemerkungen fortsetzten.
Zur Frage der unehelichen Kinder wäre jedoch mehr mitzuteilen.
Zu beachten ist, dass zumindest vor 1750 vielen Paaren eine Heirat oft aus finanz.
Gründen nicht möglich war, dessen ungeachtet auch auf den Dörfern oft eheähnliche Verbindungen
eingegangen wurden. Die aus diesen Beziehungen hervor gegangenen Kinder wurden dann oft
Jahre später nachträglich legitimiert.
Die Paten der Kinder geben hier hilfreiche Hinweise auf den jeweiligen sozialen Stand.
Nicht in jedem Fall waren uneheliche Kinder innerhalb der Gemeinde von vorn herein stigmatisiert,
nur weil sie unehelich geboren wurden (nur die Kirche interpretierte dies wohlweislich völlig anders).
Andere Kinder wurden geboren, ohne dass die Mutter den Vater angeben konnte oder wollte.
Auch diese Fälle waren nicht selten.
Nicht zu vergessen sind die illegit. Kinder von Adligen, die sehr oft einen "Versorgungsvater"
erhielten, d.h. Ehen wurden dann sehr oft von den Kindsvätern arrangiert.
Auch für diese Fälle lassen sich Beispiele aufzeigen.
Die Kirche als Institution und Aufsichtsbehörde differenzierte diesbezüglich jedoch
nicht und stellte auch im allgemeinen Bewußtsein nicht allein eine moralische Instanz dar sondern wurde
als Quasi- Behörde faktisch allgemein anerkannt, zumal Glauben und Kirche (nicht
allein als Institution und Konfession) alle Lebensbereiche durchdrang…
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Anortha ()