kreis-greifswald.de schrieb:
Vor der Gründung der Standesämter waren die evangelischen Pfarrer für die Taufen, Trauungen, Beerdigungen und auch Konfirmationen der mehrheitlich evangelischen Einwohner im Kreis Greifswald zuständig. Die Pfarrer bzw. die Küster führten die Kirchenbücher, in denen diese Ereignisse aufgezeichnet wurden. Mit dem Allgemeinen Landrecht hat der preußische König 1794 die jährliche Anfertigung und Ablieferung von Kirchenbuchduplikaten an die örtlichen Gerichte verordnet. Diese wurden bis zur Gründung der Standesämter 1874 geführt.
Die Gemeinden im Kreis Greifswald gehörten 1932 zu den folgenden 24 evangelischen Kirchspielen:
Liebe Grüße Susann 
